Werbeinhalte

  1. Die Schulen haben vertraglich das Recht, gegen bestimmte Werbeinhalte ihr Veto einlegen zu können. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Stattdessen bemüht sich der Rat, der sich selbst immer wieder nach seinen Kompetenzen befragt, darum, den schädlichen Einfluß der Werbeinhalte zurückzudrängen. ( Quelle: TAZ 1990)