Wettbewerbshüter

  1. Zwar hatte man sich bei AEG und ABB von Anfang an zuversichtlich gezeigt, daß die Wettbewerbshüter in Brüssel das Gemeinschaftsunternehmen aufgrund des weltweit harten Konkurrenzdrucks genehmigen werden, doch sicher war diese Zustimmung nicht. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Das Unternehmen habe die Bedenken der Wettbewerbshüter nicht ausräumen können. ( Quelle: Tagesschau Online vom 05.02.2004)
  3. Sollten die Wettbewerbshüter allerdings ihre Zustimmung mit Auflagen verknüpfen, könnte der Verlagsgruppe der Verkauf oder die Schließung einzelner Verlagsbereiche drohen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.02.2003)
  4. Im Verfahren des Bundeskartellamts gegen Industrieversicherer wegen des Verdachts unzulässiger Preisabsprachen rückt die Entscheidung der Wettbewerbshüter näher. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.10.2004)
  5. Die Wettbewerbshüter hatten TUI vor einem Jahr untersagt, mit Hotels auf den Balearen und den Kanaren Exklusivverträge über den Einkauf von Hotelbetten abzuschließen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  6. Telefonisch hätten die Berliner Wettbewerbshüter mitgeteilt, daß eine endgültige Stellungnahme "nur bei Vorliegen aller entscheidungserheblichen Unterlagen (Ratsbeschluß, Vertragsentwürfe) abgegeben werden" könne. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  7. Fazio, der als italienischer Wettbewerbshüter über Aktienverkäufe in Italien wacht, hatte erst am späten Mittwochabend ABN Amro erlaubt, ihren Anteil an Antonveneta auf 30 Prozent zu erhöhen. ( Quelle: Die Welt vom 29.04.2005)
  8. Ernthafte Gefahr im Verzug erkannten die Prager Wettbewerbshüter aber erst, als im Frühjahr dieses Jahres die Bayern auch noch den Dobry vecer übernahmen: eine Tageszeitung für Prag und Mittelböhmen. ( Quelle: TAZ 1993)
  9. Die Wettbewerbshüter stufen den Fall nach wie vor als kritisch ein. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte am Dienstag in Bonn, vor dem Hintergrund der von den beteiligten Unternehmen abgegebenen Erklärungen sähen die Wettbewerbshüter "zurzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Verletzung des Kartellverbots". ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)