Widerspruchsrechte

  1. In beiden Fällen stehen den betroffenen Arbeitnehmern Widerspruchsrechte gegen den Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den übernehmenden Rechtsträger aufgrund der bundesarbeitsgerichtlichen, durch den EuGHbestätigten, Rechtsprechung zu (7). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Er vermutet mehrere Ursachen: "Arbeitslosigkeit und Lehrstellenmangel schlagen immer mehr durch, aber für die einzelnen gibt es auch immer weniger Widerspruchsrechte oder andere Möglichkeiten, sich dem Bund zu entziehen." ( Quelle: TAZ 1997)