Wiedereinwanderung

  1. Es gäbe keine Rechtsgrundlage, die Wiedereinwanderung der Wölfe zu verhindern, um so mehr, als die Bundesrepublik auch der "Berner Konvention zum Schutz freilebender Tiere und ihres natürlichen Lebensraumes" beigetreten ist. ( Quelle: FAZ 1994)