Wohnungseigentums

  1. Nur eins hat sie offenbar gar nicht gemerkt: Sie hat einer Art der Steuervergünstigung zugestimmt, die sie im Zusammenhang mit der Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums (§ 10e EStG) jahrelang - zu Recht - bekämpft hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Da das Röllsche Handbuch in erster Linie der Praxis des Wohnungseigentums dienen soll, kann kein Verwalter auf dieses Buch verzichten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Dieses Problem löste jetzt auf Eigentümerantrag das eingangs erwähnte Amtsgericht München und entschied: Der Schuldner muß solche Sperrvorrichtungen auch innerhalb seines Wohnungseigentums (Sondereigentums) hinnehmen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. "Vorrangig" bedeutet eben nicht ausschließlich. Am Ende der Privatisierungskette (Bildung des individuellen Wohnungseigentums) muß - eben nur vorrangig - der Mieter stehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)