Zusatzvergütungs-

  1. Längst sind Teile der öffentl. Verwaltung dazu übergegangen, Zusatzvergütungs- und Zulagensysteme zu entwickeln, um bei der Rekrutierung des Personals mit entsprechenden Betrieben der Privatwirtschaft konkurrieren zu können. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)