Wenn das nicht der Fall sein sollte, monieren die Grünen, würden die Bestimmungen der Zweckentfremdungs-Verordnung nicht erfüllt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Deshalb muss die Behörde vor Erlass eines Bescheids nach der Zweckentfremdungs-Verordnung prüfen, ob für diese Wohnung überhaupt noch eine Nachfrage besteht.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)