fristgebundenen

  1. Erst am 7. 10. 1991 habe er sie aufgrund einer im Rechtsmittelkalender notierten Vorfrist aus dem Stapel mit dem normalen, nicht fristgebundenen Posteingang herausgenommen und dabei Kenntnis von dem verspäteten Berufungseingang erlangt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)