Bei § 118 BGB handelt es sich damit um eine besondere Irrtumsregelung - der Erklärende irrt sich über die Erkennbarkeit der Nichternstlichkeit seiner Willenserklärung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nun irrt der Mann, der von vielen gesucht wird, wieder durch das Land.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Wenn jemand meine Pläne kritisiert, kann ich genau sagen, warum er irrt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.04.2005)
"Da irrt er sich", widersprach Schibsted-Boss Aamot.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.01.2005)
Messner irrt, wenn er ihn allein der Stadt zuschreibt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.04.2002)
Wer ein Versehen des Veranstalters vermutet, der irrt.
( Quelle: Junge Freiheit 1999)
Wer aber glaubt, mit einer Regelung nach dem Gusto der Selbstregulierungskräfte der Weltwirtschaft sei es getan, der irrt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Wer vor diesem Hintergrund sagt, die politischen und diplomatischen Bemühungen seien nicht gemacht worden, der irrt, der redet falsch", verteidigt der Kanzler seinen Kurs.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
"Der Streber Dormann irrt", heißt es heute höhnisch, wenn Hoechst-Mitarbeiter zusammenstehen.
( Quelle: Welt 1998)