Sie hielten die Schlechterstellung für verfassungswidrig, weil die Kläger allein wegen ihrer Herkunft aus den "neuen" Ländern schlechtergestellt wurden.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Künftig müßten auch Betriebsübernahmen unterstützt werden und dürften dabei nicht schlechtergestellt werden als Neugründungen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)