schriftl.

  1. Am gleichen Tag hatten 11 Arbeitnehmer gegen die Richtigkeit der Wählerliste schriftl. Einspruch erhoben mit der Begründung, die Korrektoren, Perforatoren und Zeitungsträger gehörten zu der Gruppe der Arbeiter, seien aber dort nicht aufgeführt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Wenn eine Vorschrift schriftl. Abgabe einer Erklärung oder das Beidrücken eines Siegels verlangt, so läßt sich nicht gut leugnen, daß es sich um eine Formvorschrift handelt (BGHZ 21, 59, 64; BGH, NJW 1958, 866; Soergel-Hefermehl, § 125 Rdn. 2). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Sie hat aber mit ihm keine Verhandlungen aufgenommen mit dem Ziel, einen gemäß § 112 Abs. 1 BetrVG schriftl. niederzulegenden von beiden Seiten zu unterzeichnenden Interessenausgleich über die beabsichtigte Personalreduzierung zu erreichen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)