strafrechlichen

  1. Mögliche Bedenken, ob der 1980 ergangene sechste Nachtrag zur zweiten Teilgenehmigung, der einen praktisch unbefristeten Probebetrieb zulasse, materiell rechtswidrig ist, sind laut Staatsanwaltschaft im strafrechlichen Erfahren nicht zu prüfen. ( Quelle: TAZ 1988)