verantwortl

  1. Er ist verantwortl. für den reibungslosen Dienstablauf in der Wache bzw. Schicht und ist zugleich der Ansprechpartner für das IPP vor Ort. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Demgegenüber hat der Kl. eingewandt, weder sei er für das Kalkulationsversehen verantwortl., noch sei der Bekl. dadurch im Ergebnis ein Schaden entstanden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)