Die Träger der Jugendhilfe, erklärte Müller-Schöll, "haben die Gewährleistungspflicht", sie müßten die erforderlichen Maßnahmen "bereitstellen" und seien zur Zusammenarbeit verpfichtet.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Neue Spieler können nur noch verpfichtet werden, wenn vorhandene verkauft werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)