vgl.

  1. Die Aufrechnung mit Drittforderungen ist dagegen selbst bei Einwilligung des Dritten nicht möglich (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 1150). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. So wird ihm Cervantes' Don Quijote zu einer Daseinsmetapher, die sein gesamtes Werk leitmotivisch durchzieht (vgl. die Abhandlung La vida de Don Quijote y Sancho, 1905). ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  3. Eine Aufsplitterung des Auftrages in Teile, die als Dienstaufgabe und solche, die als Nebentätigkeit durchgeführt werden, ist regelmäßig nicht zulässig (vgl. § 3 I (HNTVObw) (5). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Dies gilt auch für die von den Bekl. gerügte Baukostenüberschreitung (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1988, 237 (241); BauR 1994, 133 (136)). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Keinesfalls dürfen die Fahnder jedoch verbotene Vernehmungsmethoden anwenden (vgl. den Katalog in Paragraph 136a Strafprozeßordnung). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Außergerichtlicher Rechtsschutz ist zum einen in Form der Parlamentspetition möglich (vgl. Art. 17 GG). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Die Prüfplanung umfaßt mehrere Teilschritte wie die Festlegung von Prüfnotwendigkeit, Prüfdatenverarbeitung, Prüfmethode und Prüfort die im Vorfeld einer wirtschaftlichen Fertigung zu bearbeiten sind (vgl. VDI2619 ). ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
  8. Zur Befristung eines Arbeitvertrages wegen zeitbegrenzter Forschungsaufgaben vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 543 ZPO 1977-[zu II der Gründe]. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Für Nur-Notare ist es beim Verbot des Praxisverkaufs geblieben (vgl. Seybold-Hornig, BNotO, 5. Aufl. (1976), § 47 Rdnr. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Zur Fürsorgepflicht des Auftraggebers bei der Anmeldung der Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden zur Sozialversicherung vgl. Nr. 1 zu § 2 HAG. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)