vorsätzlich

  1. "Wer vorsätzlich einen anderen zu der begangenen Straftat bestimmt (Anstiftung)" war nach dem DDR-Strafrecht als Teilnehmer an einer Straftat strafrechtlich verantwortlich und entsprechend zu bestrafen. ( Quelle: FAZ 1994)
  2. Auch die Anfangszeiten, das wird heute häufig, manchmal sogar vorsätzlich, vergessen, waren stürmisch, und an den Havarien, mit denen der Filmverlag immer wieder zu kämpfen hatte, trug nicht allein die mißtrauische 'Altbranche' die Schuld. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Das Hofgericht teilte auch nicht die Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass Mijailovic Anna Lindh vorsätzlich ermordet habe. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.07.2004)
  4. Die überlebenden Schiffbrüchigen behaupten, ihr Schiff sei es war gegen 19 Uhr und die Nacht war bereits hereingebrochen vorsätzlich in einem Abstand von weniger als einer Minute zweimal von hinten gerammt worden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Im November freigegebene Regierungsdokumente belegen, dass der Geheimdienst Libis Hinweise zur Verbindung zwischen El Kaida und dem Irak bereits im Februar 2002 als "vorsätzlich irreführend" bewertet hatte. ( Quelle: Yahoo News vom 10.12.2005)
  6. Der 64 Jahre alte Miteigentümer des Wohn- und Geschäftshauses habe zugegeben, die Explosion vorsätzlich herbeigeführt zu haben. ( Quelle: Kieler Nachrichten vom 21.09.2005)
  7. Weimar habe vorsätzlich gegen das Atomgesetz verstoßen, da die Genehmigungsbehörde Vorprüfunterlagen für den Gaswäscher-Kunststoff verlangt und dennoch im vergangenen August die Schlußgenehmigung erteilt habe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  8. Wer der Gemeinde Rechnungen präsentieren will, hat laut Bürgermeister Richter geringe Chancen: Schadensersatzpflichtig wäre die Gemeinde nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte. ( Quelle: Donaukurier vom 05.10.2005)
  9. Und sein selbstloser Einsatz wurde belohnt: Leaving Las Vegas, die Geschichte eines Mannes, der sich vorsätzlich zu Tode säuft, brachte ihm einen Oscar ein. ( Quelle: Die Zeit (16/2001))
  10. Die beiden Gerichte waren zu unterschiedliche Auffassungen darüber gekommen, ob die beiden Vorstände mit den fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen vorsätzlich Aktionäre geschädigt haben. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.07.2004)