[1] Rechtssprache: als akzessorische, persönliche Sicherheit für eine Forderung dienender einseitig verpflichtender Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen darüber, dass der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger dazu verpflichtet, (subsidiär) für eine Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen
[2] Betrag, über den eine Bürgschaft❬sup❭[1]❬/sup❭ geleistet wird
[3] Garantie, Gewähr
Herkunft
Bürgschaft geht auf das mittelhochdeutschebürgeschaft zurück, Abstraktum aus bürge, borge ‚Bürge‘ und -schaft.❬ref❭, unter „Bürge“, Seite 185❬/ref❭
[1] Diese Forderung ist durch eine Bürgschaft gesichert.
[1] „Die angeschlagene Reederei braucht dringend eine Bürgschaft - und die Bundesregierung will sie unbedingt gewähren, trotz Bedenken unter den Haushältern des Bundestags.“❬ref❭Timo Pache/Peter Ehrlich: „Berlin rettet Hapag um jeden Preis“, 2.10.2009❬/ref❭
[1] Für den Kredit verlangte die Bank eine Bürgschaft.
[2] Ich musste für meine Schwester eine hohe Bürgschaft übernehmen.
[3] Diese Ähren sind eine Bürgschaft für eine gute Ernte.