Rechtsverstoss

Z

Es ist eine andere Schreibung von Rechtsverstoß, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.
 

Rechtsverstoß

 m.  Z

Bedeutungen

[1] Nichteinhaltung von geltendem Recht, das Verstoßen gegen Gesetze
Herkunft
Determinativkompositum aus Recht und Verstoß mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe
[1] Verstoß
Unterbegriffe
[1] Straftat
Beispiele
[1] „Vergangenen Oktober drang der Gouverneur von Jambi darauf, die Genehmigung wegen der Rechtsverstöße zu überprüfen.“❬ref❭❬/ref❭

Referenzen

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Rechtsverstoß
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Rechtsverstoß
[1] Duden online Rechtsverstoß
[*]
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Rechtsverstoß Rechtsverstöße
Genitiv Rechtsverstoßes Rechtsverstöße
Dativ Rechtsverstoß
Rechtsverstoße
Rechtsverstößen
Akkusativ Rechtsverstoß Rechtsverstöße

Alternative Schreibweisen

CH&LI Rechtsverstoss
Worttrennung
Rechts·ver·stoß, Rechts·ver·stö·ße
CH&LI Rechts·ver·stoss, Rechts·ver·stös·se
Aussprache
IPA ˈʀɛçʦfɛɐ̯ˌʃtoːs, ˈʀɛçʦfɛɐ̯ˌʃtøːsə
Hörbeispiele: ,
Betonung
Rẹchtsverstoß