[1] Recht: rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht, also Auftrag oder Erlaubnis für eine Person, als Vertreter im Namen einer anderen Person zu handeln oder Entscheidungen zu treffen
[2] Schriftstück mit dem Inhalt von [1]
Herkunft
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus voll und Macht. Das Wort ist eine Lehnübersetzung des 14. Jahrhunderts von gleichbedeutend lateinisch plenipotentia ❬ref❭ Duden. Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim/ Leipzig/ Wien/ Zürich 2001. ISBN 3-411-04073-4 ❬/ref❭