[1] „Die Amtssprache ist Deutsch.“❬ref❭§ 23 (1) VwVfG M-V❬/ref❭
[1] „Allein in Südafrika gibt es elf Amtssprachen.“❬ref❭Bettina Gaus: Dankrede zur Verleihung des Medienpreises für Sprachkultur 2010. In: Der Sprachdienst 54, 2010, Seite 96-99; Zitat Seite 97.❬/ref❭
[1] Die Landessprache ist oft zugleich die Amtssprache.
[2] „Die Amtssprachen und die Arbeitssprachen der Organe der Gemeinschaft sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch.“❬ref❭Artikel 26 der Römischen Verträge, zitiert in: Harald Haarmann: Die Sprachenwelt Europas. Geschichte und Zukunft der Sprachnationen zwischen Atlantik und Ural. Campus, Frankfurt/New York 1993, Seite 326. ISBN 3-593-34825-X.❬/ref❭
[2] „Deutsch ist selbstverständlich eine der 23 EU-Amtssprachen, die vor allem der Kommunikation zwischen den EU-Organen und den Mitgliedsstaaten dienen. Weniger gesichert ist dagegen die Stellung von Deutsch als eine der internen Arbeitssprachen der Organe, die diese sich laut Artikel 6 der „Verordnung Nr. 1 des Rates zur Regelung der Sprachenfrage“ aus den Amtssprachen auswählen dürfen.“❬ref❭Deutsch – eine weltweit gelernte, aber in Europa beheimatete Sprache❬/ref❭
[3] Mit dem Hinweis auf notwendige Fachbegriffe allein ist das inflationäre Kauderwelsch in der Amtssprache nicht zu erklären. Amtliche Schreiben strotzen vor Formulierungen wie der “Erschließungsanlage”, die “zu erschließen ist”, oder “zusatzversorgungspflichtigen Entgelten”, die “zu entrichten sind”.❬ref❭❬/ref❭