[1] veraltet: Gebühr, die für Rechtsgeschäfte erhoben wird
[2] Einschreibung in ein Register
Herkunft
Entlehnung aus dem Französischenenregistrement , dieses wiederum ist ein Deverbativ zu enregistrer , das seinerseits auf registre „Register, Verzeichnis“ zurückgeht; Letzteres entstammt dem Spätlateinischenregesta , das ein Deverbativ zu regerere „zurückbringen, eintragen, einschreiben“ ist❬ref❭, Stichwort: „Enregistrement, enregistrieren“❬/ref❭
Beispiele
[1] „Die Geißeln der zahllosen Abgaben, mit denen man die Bürger bis dahin heimgesucht hatte: »droits réunis«, Regie, Enregistrement, Tür- und Fenstersteuern, Personensteuer und wie sich sonst die Erpressungsmittel betitelten, verwandelten sich jetzt in Skorpione.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Unter Enregistrement in dem weiteren Sinne, in welchem es in die Ueberschrift des Kapitels genommen wird, versteht man alle Gebühren, die aus Anlass von Rechtsgeschäften erhoben werden, selbst mit Ausdehnung auf jenen Theil der Stempelabgaben, welcher ausser den Kreis dieser Bestimmungen fallen.“❬ref❭.❬/ref❭
[1] „Das Enregistrement ist so eine Finanzquelle des Staates, welche aus den Abgaben fliesst, die der Staat im weitesten Sinne von jeder Begründung und Veränderung von Rechten erhebt.“❬ref❭.❬/ref❭