[1] „Es versteht sich übrigens von selbst, daß auch dieser herkömmliche Leutgebschank bey seiner Ausübung der Polizey-Aufsicht unterworfen ist.“❬ref❭Austria, Joseph Kropatachek, Franz Xaver Pichl: Sammlung der Gesetze, Band 71, 1847 (G.E. Ritter v. Mösle), Seite 221❬/ref❭
Übersetzungen
Englisch: [1]
Französisch: [1]
Referenzen
[1] , Seite 856, Eintrag „Straußwirtschaft“, dort auch das synonyme „Leutgebschank“