Bedeutungen
- [1] Das 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossene Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz ergänzt das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002, indem bestimmte Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf weitere fünf Jahre befristet beibehalten und zum Teil erweitert werden.
Beispiele
- [1] Wenn die Norm schon "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" heißt, was soll man dann von ihr halten? (FAZ.net, Glosse Politik, 04.07.2006, Was bleibt)
- [1] Das nun ebenfalls bevorstehende „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ ist in Teilen bedenklich. (Der Tagesspiegel online, (05.09.2006), Kampf gegen Terror, von Frank Jansen)
❬!-- Hier kannst du weitere Bausteine einsetzen, zum Beispiel für Synonyme oder ähnliche Wörter. Eine Auswahl solcher Bausteine findest du gleich hier unter dem Bearbeitungsfenster! --❭
Übersetzungen
- Englisch: [1]
- Französisch: [1]
|
|
- Italienisch: [1]
- Spanisch: [1]
|
❬!-- für weitere Sprachkürzel siehe den Link unterhalb des Editierfensters --❭
Referenzen
- [1] Wikipedia-Artikel Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
- [1] canoo.net Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
❬!-- Achtung, hier bitte die Umlaute ersetzen: ä= %E4, Ä= %C4, ö= %F6, Ö= %D6, ü= %FC, Ü= %DC, ß= %DF --❭
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
❬!-- Achtung, hier bitte die Umlaute ersetzen: ä= %E4, Ä= %C4, ö= %F6, Ö= %D6, ü= %FC, Ü= %DC, ß= %DF --❭