Unterhaltspflichten

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  1. Schwangere sollten von ihren Betreuungs und Unterhaltspflichten freigestellt werden, wenn sie ihr Kind Adoptionsbewerbern, Pflegeeltern oder Heimen überlassen/ wurden jetzt zurückgezogen. ( Quelle: TAZ 1989)
  2. Entscheidend sind dabei in der Praxis vor allem drei Kriterien: das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie die Unterhaltspflichten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.04.2003)
  3. Bei der Auswahl der Mitarbeiter, die bei einer Betriebsverkleinerung entlassen werden, sollen dann ausschließlich die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers eine Rolle spielen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
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