[1] „Die ABF unterschieden sich wesentlich von den schulischen, zum Abitur führenden Einrichtungen: Nach den Richtlinien (1953) waren sie Bestandteil der Universität oder Hochschule und wurden von einem Direktor geleitet, der vom Staatssekretär (ab 1967 Minister) für Hoch- und Fachschulwesen ernannt wurde.“❬ref❭❬/ref❭