Konsensehe

Z

Bedeutungen

[1] Kirchenrecht: Ehe, die unter Rückgriff auf das Römische Recht die Zustimmung beider Partner bei der Eheschließung erfordert
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Konsens (von lateinisch: consensus) und Ehe
Oberbegriffe
[1] Ehe
Beispiele
[1] „Unbestreitbar hat der Wandel von der germanischen Ehe zur »Konsensehe«, die sich im 12. Jh. weitgehend durchsetzte, eine rechtliche Besserstellung der Frauen bewirkt.“❬ref❭ Berliner Institut für kritische Theorie: Das Argument, Band 28, Ausgabe 155, 1986 (Argument-Verlag GmbH), Seite 454 ❬/ref❭
[1] „Kehren wir nun zum Ausgangspunkt dieses Exkurses über die Konsensehe zurück: zum Problem der Rassenmischung in der Kolonialzeit.“❬ref❭ Hans-Jürgen Prien: Die Geschichte des Christentums in Lateinamerika, Seite 87, 1978 (Vandenhoeck und Ruprecht), ISBN 9783525553572 ❬/ref❭
[1] Die Anzahl illegitimer Geburten nahm in der Folge vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu, wobei sowohl im Hinblick auf die Verbreitung der Konsen[s]ehe als auch illegitimer Geburten zum Teil erhebliche regionale Unterschiede bestanden.❬ref❭ Uwe Schmidt: Familiensoziologie, Seite 60, 2009 (transcript Verlag) ISBN 9783899426717❬/ref❭

Referenzen

Quellen

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Konsensehe Konsensehen
Genitiv Konsensehe Konsensehen
Dativ Konsensehe Konsensehen
Akkusativ Konsensehe Konsensehen

Worttrennung

Kon·sens·ehe, Kon·sens·ehen
Aussprache
IPA kɔnˈzɛnsˌʔeːə, kɔnˈzɛnsˌʔeːən
Hörbeispiele: ,