Kranzgeldparagraph

Z

Bedeutungen

[1] Rechtsprechung: der umgangssprachliche Name für den Paragraphen 1300 des BGB, der die finanzielle Entschädigung einer „entlobten“, jungen, unbescholtenen Frau regelte, die mit ihrem Verlobten bereits Geschlechtsverkehr hatte
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Kranzgeld und Paragraph
Beispiele
[1] „Das Einzige, was das BGB annähernd hierzu zu bieten hatte, war der sogenannte Kranzgeldparagraf. Paragraf 1300 besagte, dass, wenn eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattete, sie eine billige Entschädigung in Geld verlangen konnte, wenn es nicht zur Heirat kam.“❬ref❭Internetbeleg: Iris Marx: Gilt die Scharia in unseren Gerichtssälen? in: Welt Online vom 20.06.2009 ❬/ref❭
[1] Der Kranzgeldparagraph wurde 1998 abgeschafft.
[1] Hintergrund des Kranzgeldparagraphen waren die Moralvorstellungen um 1900.

Referenzen

[*] Wikipedia-Artikel Kranzgeld
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Kranzgeldparagraph
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Kranzgeldparagraph
Genitiv Kranzgeldparagraphen
Dativ Kranzgeldparagraph
Akkusativ Kranzgeldparagraph

Alternative Schreibweisen

Kranzgeldparagraf
Worttrennung
Kranz·geld·pa·ra·graph
Aussprache
IPA ˈkʀanʦɡɛltpaʀaˌɡʀaːf, ˈkʀanʦɡɛltpaʀaˌɡʀaːfn̩
Hörbeispiele: ,