Nachflucht

Z

Bedeutungen

[1] Rechtswissenschaft das Verlassen des eigenen Landes oder der eigenen Heimat, das nachträglich aufgrund neu eingetretener Umstände wie beispielsweise politische Verfolgung als Flucht qualifiziert wird
Herkunft
Determinativkompositum aus der Präposition nach und dem Substantiv Flucht
Beispiele
[1] „Bei der Nachflucht ist es umgekehrt, politisch verfolgt wird der Asylbewerber erst durch oder nach Verlassen seines Heimatstaats, der Ernst ist zweifelhaft, Gefahr ist mit „Nachflucht" regelmäßig nicht verbunden.“❬ref❭Helmut Quaritsch: Recht auf Asyl, Studien zu einem missdeutetem Grundrecht, Berlin 1985, ISBN 3428458982, Seite 141❬/ref❭
[1] „Es bleibt dabei, daß Vor- und Nachflucht (ebenso wie Vor- und Nachzuflucht) auf der zeitlichen Ebene stehen, während das Beweisrecht einen örtlichen Anknüpfungspunkt verwendet.“❬ref❭Walther Fürst, ‎Roman Herzog, ‎Dieter C. Umbach: Festschrift für Wolfgang Zeidler - Band 1, 1987, ISBN 3110110571, Seite 942❬/ref❭
Wortbildungen
[1] Nachfluchtgrund, Nachfluchttatbestand

Übersetzungen

    • Englisch: [1]
    • Französisch: [1]

Referenzen

Quellen

Substantiv, f

Kasus Singular
Nominativ Nachflucht
Genitiv Nachflucht
Dativ Nachflucht
Akkusativ Nachflucht

Worttrennung

Nach·flucht, kein Plural
Aussprache
IPA ˈnaːχˌflʊχt
Hörbeispiele: