Teilungsklage

 f.  Z

Bedeutungen

[1] Recht: eine Klage, durch die die Aufhebung einer Rechtsgemeinschaft (beispielsweise einer Erbengemeinschaft) gegen die Mitberechtigten in Natur oder durch Teilung des Erlöses nach Veräußerung angestrebt wird
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Teilung und Klage sowie dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter
[1] Teilungsversteigerung
Oberbegriffe
[1] Klage
Beispiele
[1] „In den 1970er Jahren verkauften zwei von drei Erben ihre Anteile an die Conti-Bank. Nach deren Konkurs übernahmen die Maschinenhandelsunternehmer Marian und Danek Gertner das Palais und veranlassten die verbleibende Schönburg-Erbin mittels Teilungsklage zum Ausscheiden im Jahr 1979.“❬ref❭Wikipedia-Artikel Palais Schönburg❬/ref❭

Referenzen

[1] Duden online Teilungsklage
[1] , Seite 690, Artikel „Teilklage“, dort in Abgrenzung zur „Teilklage“ eine Erläuterung der „Teilungsklage“
Quellen

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Teilungsklage Teilungsklagen
Genitiv Teilungsklage Teilungsklagen
Dativ Teilungsklage Teilungsklagen
Akkusativ Teilungsklage Teilungsklagen

Worttrennung

Tei·lungs·kla·ge, Tei·lungs·kla·gen
Aussprache
IPA ˈtaɪ̯lʊŋsˌklaːɡə, ˈtaɪ̯lʊŋsˌklaːɡn̩
Hörbeispiele: ,
Betonung
Te̲i̲lungsklage