[1] Person oder Institution, der vorgeworfen wird, für eine Leistung (oft: Geldverleih) zu hohe Gegenleistungen zu verlangen
Herkunft
mittelhochdeutsch wuocherære „wer Wucher treibt“, althochdeutsch wuohharāri „Geldverleiher“, belegt seit der Zeit um 1100❬ref❭Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993; Artikel „Wucher“. ISBN 3-423-03358-4❬/ref❭
[1] „Shakespeare hat in seinem »Kaufmann von Venedig« eine literarische Vorlage für das Zerrbild vom blutsaugenden jüdischen Wucherer geliefert: Der alte Geldverleiher Shylock verlangt für ein Pfanddarlehen das Recht, dem Kaufmann Antonio, wenn das Geld nicht zurückgezahlt wird, ein Pfund Fleisch aus dem Leib zu schneiden.“❬ref❭Bruno Schrep: Der letzte Ausweg. In: DER SPIEGEL 37, 2009, Seite 42-44; Zitat Seite 43. Die Rede ist vom Metier des Pfandleihers.❬/ref❭