Auflösungs-

  1. Auch ein Auflösungs- und Abfindungsantrag des Arbeitnehmers nach näherer Maßgabe der §§ 7, 8 KSchG setzen die Darlegung und Feststellung voraus, daß ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)