BGB

  1. Unter diesen Umständen wird man im Prinzip von einer mangelbehafteten Leistung auszugehen haben, mit der Folge, daß der Zuschauer wandeln i. S. des § 634 II BGB oder mindern kann, es sei denn, es liegt ein entsprechender Haftungsausschluß vor. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. So steht es in Paragraf 1901 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.01.2004)
  3. Bei § 118 BGB handelt es sich damit um eine besondere Irrtumsregelung - der Erklärende irrt sich über die Erkennbarkeit der Nichternstlichkeit seiner Willenserklärung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Nitsch antwortete: "Die öffentlich-rechtlichen Beförderungsbedingungen schließen nach dem einschlägigen EG-Recht nicht aus, daß eventuell über eine Zivilrechtsklage nach Paragraph 242 BGB ein Beförderungsvertrag eingeklagt werden kann. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  5. Nach ihr ist die Anwendung der §§ 2113 ff. BGB durch Anordnung einer Vollerbenstellung des überlebenden Ehegatten überwindbar (12). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. So wird die Frage des Haftungsmaßstabs unter Ehegatten (§ 1359 BGB) ausschließlich unter dem Aspekt erörtert, welche Ansprüche die "mitfahrende Ehefrau gegen den Ehemann" geltend machen kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Der Erbe wird mit dem Erbvorgang Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers (§ 1922 BGB). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Das ergibt sich aus dem Paragraphen 935 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der den gutgläubigen Erwerb abhanden gekommener Sachen regelt. ( Quelle: )
  9. Nach einem Bericht des Kurier am Sonntag sollen die BGB und ihre Tochter Berlin Hyp auch mehrere Fonds-Projekte des Berliner Fonds-Pleitiers Jürgen Hanne mit finanziert haben insgesamt ein dreistelliger Millionenbetrag. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  10. Zudem tritt der vorzeitige Erbausgleich an die Stelle des echten Erbanspruchs. Für eine analoge Anwendung des § 27 II ZPO spricht auch, daß § 1934b II BGB die entsprechende Anwendung pflichtteilsrechtlicher Vorschriften im BGB ausdrücklich anordnet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)