BGH

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  1. Der BGH bejahte hingegen die Rechtsbeugung in Fällen, in denen Ausreisewillige nur deshalb verurteilt worden waren, weil sie an Grenzübergängen ihre Pässe vorgelegt hätten mit der Aufforderung, ihnen die Ausreise zu gestatten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Wie der BGH weiter deutlich machte, muß der Sachverständige zudem prüfen, ob das Kind nach seinen geistigen Fähigkeiten oder seinen Kenntnissen über Sexualität überhaupt in der Lage wäre, die Schilderung eines sexuellen Mißbrauchs zu erfinden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Der Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Gartzer Amtsdirektor Hartmut Wohlthat wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) fortgesetzt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.01.2003)
  4. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies die Sache in einem am Montag veröffentlichten Urteil an die Vorinstanz zurück, das Oberlandesgericht (OLG) München. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Als den Versicherungsschutz einschränkende Obliegenheitsregelung ist sie ebenso wie Deckungsausschlußklauseln und haftungsausschließende Ausnahmetatbestände nach Auffassung des BGH eng auszulegen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Auch insoweit trägt der BGH den Besonderheiten des Veröffentlichungswesens hinreichend Rechnung, da - abgesehen von den für die gerichtsinternen Nachschlagewerke verfaßten Leitsätzen - vielfach die Leitsatzabfassung nachträglich geschieht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Die Stationen von dem Tag, als das Heim in Flammen aufging, bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH): ( Quelle: )
  8. Das Landgericht Lübeck hat sein umstrittenes "Haschisch-Urteil" auf Weisung des Bundesgerichtshofes (BGH) korrigiert. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  9. Überdies konkretisierte der BGH auf der Grundlage von Stellers Stellungnahme in seinem Urteil die Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit aussagepsychologischer Gutachten. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  10. Es ist daher davon auszugehen, daß die Verweigerung der Ausreise zwar menschenrechtwidrig, machtmißbräuchlich und korrupt war, aber nach Ansicht des BGH nicht strafbar ist. ( Quelle: Welt 1998)
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