Genehmigungsbehörden

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  1. Daß die Scheinfirma dazu diente, den deutschen Genehmigungsbehörden Kontrollen zu erschweren, bewertete der Angeklagte als eine "Ausfuhr-Erleichterung". ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Schlich hält große Teile der gutachterlichen Bewertung durch die Genehmigungsbehörden für unzulässig, weil bei den Belastungs- und Fallversuchen "keine einziger" Original-Castor- Behälter eingesetzt worden sei, sondern nur andere Modelle. ( Quelle: TAZ 1996)
  3. Die Übernahme der Hypo-Vereinsbank durch Unicredito stellt unterdessen die Genehmigungsbehörden in Österreich vor eine Herausforderung: Der Fall liegt derzeit bei der Übernahmekommission der Wiener Börse. ( Quelle: Handelsblatt vom 16.07.2005)
  4. Was auf die Thüringer darüberhinaus zukommen könnte, zeigt ein Blick auf die Schreibtische der Genehmigungsbehörden: Dort stapeln sich mittlerweile weitere 1800 Abbauanträge. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Die baden-württembergischen Grünen bewerteten die Gearichtsentscheidung gestern als erneute Schlappe für die Betreiberfirma und forderten die Staatsanwaltschaft auf, endlich strafrechtlich gegen die Badenwerke und die Genehmigungsbehörden vorzugehen. ( Quelle: TAZ 1990)
  6. Platz für neue Konkurrenz sehen jedoch weder die etablierten Spieleveranstalter noch die Genehmigungsbehörden, die Innenminister der Länder - mit einer abenteuerlichen Begründung. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  7. Bei Preisanpassungen müsse man sich erst mit den Ministerien, Umwelt- und Fahrgastverbänden sowie im Regionalverkehr mit den Ländern und Genehmigungsbehörden verständigen. ( Quelle: Spiegel Online vom 14.09.2004)
  8. Baumann rügte am bisherigen Vorgehen in Zusammenhang mit der WAA die "extreme Salamitaktik", die die Genehmigungsbehörden vornehmen und die nun der VGH bestätigt hat. ( Quelle: TAZ 1987)
  9. "Auch die Kompetenz und der Pragmatismus der Genehmigungsbehörden schaffen gute Voraussetzungen gerade für kleine Firmen.". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  10. Die Genehmigungsbehörden der Stadt können nur darauf achten, daß die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen, gültige Begrenzungslinien oder vorhandene Bebauungspläne eingehalten werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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