Grundbuch

  1. Damit ist jedoch nicht gesagt, daß eine solche Entscheidung - materiell - einen unmittelbaren Vermögensrückfall bewirkt, mit der Folge, daß nunmehr lediglich das Grundbuch berichtigt werden müßte. Der Wortlaut der Vorschrift ist vielmehr offen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Eigentumsfragen werden in einem öffentlichen Register, dem Grundbuch, dokumentiert. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Die Teilungserklärung im Grundbuch gibt Auskunft über den Zuschnitt der Wohnung, den Anteil am Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Sondernutzungsrechte für Tiefgarage und Garten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.03.2001)
  4. Erst wenn alle Zahlungen pünktlich geleistet sind, wird der Erwerber als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben, das heißt der Erwerber kann darauf vertrauen, daß der Grundbuchinhalt vollständig und korrekt im Grundbuchauszug wiedergegeben wird. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Erst nach der Wende mußte Kunsch feststellen, daß der Großvater nicht im Grundbuch stand und somit juristisch gesehen kein Eigentümer war, obwohl er 1934 einen Kaufvertrag geschlossen hatte, der noch heute existiert. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  7. Da der Verkauf nie ins Grundbuch eingetragen wurde, sei das volkseigene Vermögen nicht gefährdet gewesen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. Nur wer im Grundbuch als Eigentümer einer Immobilie eingetragen ist, muß die Müll- und Abwassergebühren zahlen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Grundsätzlich erfolgt die Umlage nach dem im Grundbuch für jede Wohnung festgelegten Miteigentumsanteil, also dem Anteil, mit dem jeder Eigner am gemeinschaftlichen Eigentum der Gemeinschaft beteiligt ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.05.2005)
  10. Hat der Verkäufer die im Grundbuch beschriebenen Lasten bereits getilgt, müssen Lösungsbewilligungen der Gläubiger vorliegen. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.05.2002)