Grundbuch

  1. Er kann es nur gepachtet haben, denn im Grundbuch steht garantiert noch ein Deutscher." ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Fast 1000 Jahre später heißt es 1586 im Grundbuch: Allach, Mühle hat 'Hauss, Stadl und Stallung, wol erpauth, sambt der Mil, 1 Casten, 1 Pachoffen, ain gartten'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. F: Sie haben inzwischen für sich und Ihre Frau wieder im Grundbuch die Besitzrechte gesichert. ( Quelle: Junge Welt 2001)
  4. Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt jedoch in Artikel 231 5 Absatz 3, daß bei Grundstücksverkäufen nach dem 31. Dezember 1996 das Gebäudeeigentum erlischt, es sei denn, es ist im Grundbuch eingetragen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Zur Eigentumswahrung im Grundbuch ist es allein deshalb noch nicht gekommen, weil wegen der Gewährleistungsansprüche noch Streit um den hinterlegten Restkaufpreis von 5000 DM besteht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Die Pflichten des alten Vermieters dauerten an, meint der Anwalt, zumal China noch nicht als Eigentümer im Grundbuch stehe. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  7. Wer in Ostdeutschland Nutzer von Gebäudeeigentum auf fremdem Grund und Boden ist, sollte bis zum 31. Dezember 1996 sein Nutzungsrecht am Grundstück und seine Eigentümerrechte am Eigenheim im Grundbuch eintragen lassen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Abweichend hiervon gilt für die Übertragung eines Grundstücks: Die Schenkung ist bereits vor der Eintragung im Grundbuch ausgeführt, und zwar sobald der Beschenkte eine "gesicherte Rechtsposition" im Hinblick auf die Eigentumsüberschreibung erworben hat. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  9. Die Kl. kann gem. §§ 894, 398 BGB die Berichtigung des Grundbuches aus eigenem und abtretenen Recht verlangen, weil die Bekl. nicht Eigentümer des Grundstücks geworden und das Grundbuch insoweit unrichtig ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Auch im Grundbuch finden sich diese Hinweise, sagt Reinhold Hentschel. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)