Handlungen

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  1. Laut Staatsanwaltschaft Darmstadt erfüllten die Handlungen des Geistlichen nicht den Tatbestand des Missbrauchs. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.08.2002)
  2. Der Gesetzgeber hat, um etwaige Entschädigungslasten in Grenzen zu halten, die staatlichen Leistungen für Opfer von strafbaren Handlungen an strenge tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft und auch den Leistungsumfang begrenzt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Bedenklich ist, dass das Verbot nicht einzelne Handlungen betrifft, sondern eine ganze Gruppe von Menschen, die schon wegen ihrer äußeren Erscheinung einen Platz nicht mehr betreten darf. ( Quelle: Telepolis vom 10.08.2002)
  4. Dienstleistung, formulierte die Goethezeit, enthalte solche Handlungen oder Verrichtungen, welche nicht mit Hervorbringung materieller Bestandteile des Reichtums beschäftigt sind, wohl aber zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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