Inanspruchnahme

  1. Die Verfassung möge zwar im Einzelfall "möglicherweise" verbieten, einen unter Verstoß gegen die Sichtvermerkspflicht ins Bundesgebiet gelangten Asylbewerber von der Inanspruchnahme des Asylrechts auszuschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Kein Blick wird auf die politische Inanspruchnahme des Abstrakten Expressionismus im kalten Krieg durch die amerikanische Regierung und den CIA gerichtet, bis heute folgenreich für die westeuropäische Haltung gegenüber der Kunst Osteuropas. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Der Modellversuch wurde 1995 um die Inanspruchnahme von VE erweitert, ohne daß vorher ein Verfahren zur Kontrolle der Festlegung und zur Abfinanzierung vereinbart wurde. ( Quelle: TAZ 1996)
  4. Wir wissen, dass eine große Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eine aktive Einbindung und Teilhabe in den Erwerbsprozess auch unter Inanspruchnahme von Zusatztätigkeiten mit Mehraufwandsentschädigung anstreben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.07.2005)
  5. Die Kreditprovision werde "unabhängig von der Inanspruchnahme" jeweils nachträglich zu den vereinbarten Zinszahlungsterminen auf den vereinbarten Darlehensbetrag berechnet, heißt es in dem Schreiben weiter. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.03.2005)
  6. Doch trotzdem sei die Inanspruchnahme der Erziehungshilfen wiederum weiter abgesenkt worden. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  7. Realiter hat die verfassungsgerichtliche Inanspruchnahme solch einer intensiven Kontrolldichte allein zur Folge, daß das BVerfG seine eigene. als "richtiger" angesehene. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  8. Kosten treibend wirkt nicht nur die Erweiterung, sondern auch die Agrarreform und eine stärkere Inanspruchnahme der Hilfen für die regionale Entwicklung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.04.2004)
  9. Daher ist bei ihnen auch die inadäquate Inanspruchnahme höher. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.02.2005)
  10. Admiral Smith, der das Kommando im Sommer an seinen Nachfolger abgab, hatte sich in diesem Zusammenhang bereits dezidiert gegen jede weitere Inanspruchnahme alliierter Truppen für zivile Zwecke, insbesondere für Polizeiaufgaben gewandt. ( Quelle: Welt 1996)