Inanspruchnahme

  1. Folge der Urteile ist, dass sich die Zahl der Prozesse mit unmittelbarer Inanspruchnahme der Geschäftsführer erhöhen wird, so bald die Gläubiger erkannt haben, welches scharfe Schwert ihnen die neue Rechtsprechung in die Hand gibt. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Der Staatsbürger ist dann nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ebenfalls gehalten, vor einer Inanspruchnahme des BVerfG den Rechtsweg gegen die Vollziehungsakte zu beschreiten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Damit ist der steuerliche Anreiz für die Inanspruchnahme eines Disagios bei selbstgenutzten Wohnungen stark eingeschränkt. ( Quelle: Hillmayer: Baulexikon A-Z, UB Media)
  4. Denn nicht schon die Inanspruchnahme (also die Leistungsaufforderung durch das FinA), sondern erst die tatsächl. Leistung durch den Arbeitgeber läßt den Erstattungsanspruch gegen den Arbeitnehmer entstehen (insoweit richtig im Urt. Ziff. II 2b). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Dem Urteil zufolge haben Telefonnetzbetreiber, die Rechnungen für Dialer-Firmen einziehen, ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme dieser Mehrwertdienste, weil sie daran mitverdienen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 06.03.2004)
  6. Nach dem Urteil des I. Zivilsenats wäre ohne die Inanspruchnahme von Suchdiensten und den Einsatz von "deep links" eine "sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im World Wide Web praktisch ausgeschlossen". ( Quelle: )
  7. In dem 52 Seiten starken Gutachten heißt es, der Versuch einer gerichtlichen Inanspruchnahme der beiden früheren Spitzengewerkschafter sei mit erheblichen prozessualen Risiken verbunden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Das zeigte sich eindeutig an der zunehmenden Inanspruchnahme der Kaufkredite. ( Quelle: bild der wissenschaft 1995)
  9. Das bedeutet die weitere Auszahlung des Kindergeldes über die Arbeitsämter und wahlweise die Inanspruchnahme des steuerlichen Kinderfreibetrags. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  10. Die Telekom müsse den Konkurrenten den direkten Zugang zu ihren Kundenleitungen anbieten, ohne dabei die Inanspruchnahme weitere Technik zu verlangen, so das Gericht. ( Quelle: TAZ 1997)