Rechtspolitik

  1. Und eine Innenund Rechtspolitik, die einerseits entschieden Kriminalität bekämpft, aber andererseits auch das richtige Verhältnis von Bürgersicherheit und Bürgerfreiheit wahrt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 15.08.2005)
  2. Brüggemeier, Direktor am Institut für Europäische Rechtspolitik, erklärte, er habe die Staatshaftung für Aufsichtsfehler des Bundesgesundheitsamtes in den Jahren 1983 bis 1985 untersucht. ( Quelle: TAZ 1994)
  3. Sowohl der heisere Theo Waigel als auch der wild gestikulierende Edmund Stoiber hielten in Sachen Ausländer- und Rechtspolitik ganz an den alten Prinzipien fest. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Bei aller Kritik aber wollen die Julis dem Parteichef auch signalisieren, dass er für einen ganzheitlichen Liberalismus, der sich vor allem in der Innen- und Rechtspolitik profiliert, ihre volle Unterstützung hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.10.2002)
  5. Im bildungspolitischen Teil steht, dass die Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse bis 2010 vorangetrieben werden soll, im Kapitel Rechtspolitik heißt es jedoch, dass Juristen von der Reform ausgenommen werden sollen. ( Quelle: Spiegel Online vom 24.11.2005)
  6. "Bei uns steht die Polizei unter, nicht über dem Gesetz", schrieb er in der "Zeitschrift für Rechtspolitik". ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Das hat uns motiviert, auch unser Gesellschaftsbild über die Rechtspolitik zu vermitteln. ( Quelle: Die Welt vom 22.02.2005)
  8. Doch eine prinzipielle Differenz mit dem konservativen Innenminister ist in der Rechtspolitik schwer auszumachen. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  9. Das ist ein konsequentes Weiterdenken der jüngeren Rechtspolitik: Wenn man anfängt, rechtsstaatliche Prinzipien einer vermeintlich guten Sache zu opfern, gibt es kein Halten mehr, dann heiligt der Zweck das Mittel. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.02.2003)
  10. Sein Wort hat Gewicht in der Rechtspolitik, zumal er der langjährige Vorsitzende des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.11.2002)