Rechtswidrig

  1. Rechtswidrig ist hingegen das sonstige Abspeichern von copyright-geschützten Dokumenten und ihre Verbreitung an Dritte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Rechtswidrig und verwerflich ja, aber nicht auf niedrigster Stufe. ( Quelle: Die Zeit (07/2004))
  3. Rechtswidrig ist das Vorgehen allerdings nicht. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)