Schwangerschaftsabbruch

  1. Die bayerische Staatsregierung will - abweichend von dem in Bonn erzielten parteiübergreifenden Kompromiß - schwangere Frauen dazu verpflichten, in der Konfliktberatung die Gründe für einen beabsichtigten Schwangerschaftsabbruch zu nennen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Bei einem blinden Kind seien die Vorbehalte gegenüber einem Schwangerschaftsabbruch aber häufig gering. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.04.2002)
  3. Der Abrechnungsskandal um die Abtreibungspille Mifegyne - bisher verschreiben die Ärzte das Medikament kaum, weil eine Abtreibung mit der Pille für sie weniger einbringt als der klassische Schwangerschaftsabbruch. ( Quelle: BILD 2000)
  4. Für beide Delikte gilt der Strafrahmen mit bis zu fünf Jahren Haft. Besonders schwere Fälle sind vor allem dann gegeben, wenn jemand zu einer sexuellen Handlung oder einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen worden ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.11.2004)
  5. Des weiteren wird die Übernahme der Indikationen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch des bisherigen Paragrahen 218 des Strafgesetzbuches in ein umfassendes Lebensschutzgesetz vorgeschlagen. ( Quelle: TAZ 1990)
  6. Der Unsinn, das "familiäre Umfeld", das auf einen Schwangerschaftsabbruch drängt, mit Strafe zu bedrohen, konnte nicht verhindert werden. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  7. An die vom Bundestag aufgestellten Regeln für den Schwangerschaftsabbruch hat sich auch Bayern zu halten (zumal nicht einmal die CSU behauptet, das von ihr in Bonn mitgetragene Gesetz sei verfassungswidrig). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  8. Als die Frau des Parteisekretärs sie um 300 Mark für einen illegalen Schwangerschaftsabbruch bat, ihr Mann dürfe davon nichts erfahren, da lieh Alice ihr das Geld. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.06.2005)
  9. "Beim Schwangerschaftsabbruch entscheidet sich die Frau, gar kein Kind zu wollen", sagt Frauke Walhorn, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Kieler Landtag. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  10. Zwar stellen sich Hardliner unter den Republikanern auf den Standpunkt, dass die Zerstörung menschlicher Embryonen - egal wie sie erzeugt wurden - sich vom Schwangerschaftsabbruch nicht unterscheide und daher als Tötungsdelikt zu betrachten sei. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.07.2001)