Sie erhalten für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch weit weniger Geld als für einen operativen Eingriff.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Seit Änderung des Paragrafen 218 gibt die medizinische Indikation die Möglichkeit, ohne Beratung und Bedenkzeit bei einem krankhaften Befund einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.11.2004)
Es sei gut, wenn das Verfahren eingeleitet werde, das am Ende eine Alternativmethode zum chirurgischen Schwangerschaftsabbruch biete.
( Quelle: Welt 1998)