Unterlassene Hilfeleistung

  1. Unterlassene Hilfeleistung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Unterlassene Hilfeleistung oder Beihilfe zum Mord? ( Quelle: Tagesschau vom 11.10.2005)