Verheiratete

  1. Dafür legen die Behörden Pauschbeträge fest, die derzeit 953 Mark für Ledige beziehungsweise 1 907 für Verheiratete ausmachen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. So sinkt der Sparerfreibetrag von derzeit 6000 (Verheiratete 12 000) DM auf 3000 und 6000 DM. ( Quelle: Welt 1997)
  3. Die rund 2 400 Berliner, die wiederum die Berliner Sonderrente bereits erhalten, bekommen sie in jedem Fall weiter ausgezahlt - für Alleinstehende etwa 950 Euro, für Verheiratete rund 1 100 Euro. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.03.2004)
  4. Für Singles sinkt der Freibetrag demnach inklusive Werbungskostenpauschbetrag auf 1421 Euro, für Verheiratete auf 2842 Euro pro Jahr. ( Quelle: Abendblatt vom 04.01.2004)
  5. Zudem sollen die Förderhöchstbeträge auf 2 000 Mark für Alleinstehende und 40 000 Mark für Verheiratete verdoppelt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.05.2001)
  6. Verheiratete können sich bei 80 000 Euro Verdienst über 1870 Euro mehr im Geldbeutel freuen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 01.07.2003)
  7. In der Splittingtabelle für Verheiratete werden die ersten 108 Mark oberhalb des Existenzminimums von 19 115 Mark mit 66 Mark Abgaben belastet, was ebenfalls einem Satz von über 61 Prozent entspricht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  8. Als der Gesetzgeber 1993 die bis heute gültigen Freibeträge einführte (6000 DM für Ledige, 12 000 DM für Verheiratete), verlor die Geldflucht an Reiz. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  9. SPD und Grünen wollen den Spitzensatz nun wieder auf 45 Prozent anheben, aus Sicht der SPD ab Jahreseinkommen von 500 000 Euro für Verheiratete. ( Quelle: Aachener Nachrichten vom 06.09.2005)
  10. Bislang war von einer Reichensteuer ab 250 000 Euro Jahreseinkommen für Ledige und 500 000 Euro für Verheiratete die Rede gewesen. und SPD geplante rechtsformneutrale Besteuerung von Unternehmen könne erst nach drei bis vier Jahren wirksam werden. ( Quelle: Handelsblatt vom 08.11.2005)