Verheiratete

  1. Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme sollen abgeschafft werden (gegenwärtig 50 000 Mark für Alleinstehende, 100 000 für Verheiratete). ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.05.2001)
  2. Dies gilt für Jahreseinkommen ab 13 000 DM für Ledige und 26 000 DM für Verheiratete. ( Quelle: Welt 1998)
  3. Es kämen ihm auch immer wieder Verheiratete unter die Hände, die sich schon in fortgeschrittenem Stadium befänden, mit fünfmarkgroßen Tumoren auf dem Rücken, und deren Ehepartner noch nichts bemerkt hätten." ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Privatpersonen können Parteispenden und Mitgliedsbeiträge nicht mehr, wie bisher, bis zu 60 000 Mark im Jahr (Verheiratete: 120 000 Mark) absetzen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  5. Dieses beträgt zum Beispiel im Jahr 2000 für Ledige 13 499 Mark und 26 999 Mark für Verheiratete. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  6. So soll der Sparerfreibetrag von 1370 Euro auf 750 Euro (Verheiratete das Doppelte) gekürzt werden. ( Quelle: Handelsblatt vom 10.11.2005)
  7. Danach sollen Einkommen über 250 000 Euro (Verheiratete 500 000 Euro) zusätzlich mit 3 Prozent besteuert werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.11.2005)
  8. Verheiratete brauchen nur eine gemeinsame Versicherung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.02.2005)
  9. Allerdings sind hierbei die Einkommensgrenzen von 120 000 Mark für Ledige und von 240 000 für Verheiratete zu beachten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  10. STEUERTARIF: Oberhalb des neuen Grundfreibetrags 1999 von 13 067 Mark (doppelter Betrag für Verheiratete), der bereits mit dem Steuergesetz von 1996 beschlossen worden war, wird nun der untere Einkommensteuersatz von 25,9 auf 23,9 Prozent gesenkt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)