Verjährungsfrist

  1. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Die gesetzliche Verjährungsfrist für unbefristete Gutscheine betrage zwar drei Jahre, doch nach Ablauf eines Jahres werde es oft schwierig, die Gutscheine noch einzulösen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.01.2002)
  3. Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung ist bereits nach zehn Jahren abgelaufen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 14.04.2005)
  4. Nach dem Koalitionsentwurf soll die Verjährungsfrist für sogenannte mittelschwere Straftaten von DDR-Unrecht dazu zählen Rechtsbeugung, Gefangenenmißhandlung sowie zahlreiche Wirtschaftsdelikte bis zum 2. Oktober 2000 verlängert werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Um das zu verhindern, hat der Berliner Senat nach einem Spitzengespräch mit den Gewerkschaften diese Verjährungsfrist verlängert - solange bis das brisante Urteil schriftlich vorliegt. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  6. Sozialbeiträge gelten dann nämlich als vorsätzlich vorenthalten, mit der Folge, daß eine 30jährige Verjährungsfrist gilt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Problematisch sei zudem, dass die Verjährungsfrist für diese Straftat auf drei Jahre reduziert worden und damit vergleichsweise kurz sei. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.08.2003)
  8. Sie schlugen vor, die Verjährungsfrist für Veruntreuung - das häufigste Delikt - von drei auf sechs Jahre zu erhöhen. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  9. Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichket haben keine Verjährungsfrist. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  10. Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)