Ein Verlöbnis beinhalte das allgemeine Verbot, etwas zu tun, das der beabsichtigten Eheschließung im Wege stehen könnte, betonten die Richter (Az.: 15 UF 797/94).
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Verlöbnis: Schwule und Lesben können sich künftig verloben.
( Quelle: Tagesschau Online vom 30.10.2004)
Diese Vorausseztung besteht noch nicht bei einem Verlöbnis, wie es zwischen der Kl. und dem Ermordeten zustande gekommen war.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das Verlöbnis begründet zwar die Verpflichtung zur Eheschließung.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.09.2003)