Verlöbnis

  1. Ein Verlöbnis beinhalte das allgemeine Verbot, etwas zu tun, das der beabsichtigten Eheschließung im Wege stehen könnte, betonten die Richter (Az.: 15 UF 797/94). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Verlöbnis: Schwule und Lesben können sich künftig verloben. ( Quelle: Tagesschau Online vom 30.10.2004)
  3. Diese Vorausseztung besteht noch nicht bei einem Verlöbnis, wie es zwischen der Kl. und dem Ermordeten zustande gekommen war. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Das Verlöbnis begründet zwar die Verpflichtung zur Eheschließung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.09.2003)