ausdrückliche

  1. Die Bibliothek hat die ausdrückliche Genehmigung der Musikbranche, für wissenschaftliche und kulturelle Nutzungen den Kopierschutz auf CDs zu knacken. ( Quelle: Spiegel Online vom 10.02.2005)
  2. "Realistisch" stellt sich der Bischof darauf ein, daß der gleichberechtigte Zugang von Frauen und Männern zu Leitungsaufgaben auf absehbare Zeit durch ausdrückliche Regelungen verstärkt gefördert werden müsse. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Dieser ausdrückliche Konsens zwischen Walser und Bubis ist vielleicht der wertvollste Ertrag der Diskussion über Walsers Äußerungen in der Frankfurter Paulskirche. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  4. Der Welt am Sonntag sagte der thüringische Ministerpräsident, ihm hätten seine Amtskollegen Johannes Rau und Edmund Stoiber 'ausdrückliche Zustimmung signalisiert, daß über die Rechtschreibreform neu verhandelt werden muß'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Nach der Verpflichtung zu gegenseitiger Rücksichtnahme und respektvollem Umgang im Alltagsleben, erfolgt eine ausdrückliche Absage an Gewalt: Konflikte sollen friedlich gelöst werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.05.2005)
  6. Geheimhaltung: Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses unterliegen Führungskräfte einer besonderen Treuepflicht zum Unternehmen - auch ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Die neue Einheit "Strategic Support Branch" sei ohne ausdrückliche Genehmigung des US-Kongresses mit umgeleiteten Geldern gegründet worden. ( Quelle: Spiegel Online vom 25.01.2005)
  8. Ein Dolcetta mit einer betont fruchtig frühlingsstimmigen Geschmacksaura und ungefähr die preiswerteste Flasche auf der eher kleinen und erst auf ausdrückliche Aufforderung hin vorgezeigten Weinkarte (32,50 Euro). ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.04.2004)
  9. Die NATO will den Einsatz der Friedenstruppe SFOR in Bosnien auch ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Weltsicherheitsrats fortsetzen. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 04.07.2002)
  10. Die Firmen sollten im Einvernehmen mit den Betriebsräten und ohne ausdrückliche Zustimmung der Tarifparteien von den Tariflöhnen abweichen können. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)